Veranstaltung "Crashkurs Wirtschaft - Handlungsspezifische Qualifikationen
Diese Veranstaltung ist auch nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt" (Nr. 25182F26) wurde in den Warenkorb gelegt.
25182F26
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Crashkurs Wirtschaft - Handlungsspezifische Qualifikationen
Crashkurs Wirtschaft - Handlungsspezifische Qualifikationen Diese Veranstaltung ist auch nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt
Aufbauend auf Ihrem umfangreichen Wissen, entweder durch unseren Vorbereitungskurs oder durch Selbststudium, erhalten Sie kompakte Unterstützung bei der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt zum:zur geprüften Wirtschaftsfachwirt:in IHK .
Die Inhalte und Dozentenauswahl sind angelehnt an den jeweils aktuellen IHK-Rahmenlehrplan.
Dieser Kurs findet in Vollzeit statt und ist als Bildungszeit lt. BremBZG (2017) und als Bildungsurlaub in Niedersachsen anerkannt.
Dozent:in
besser.wissen nord UG (haftungsb.) Martin Siebert noch nicht bekannt
Anerkennung:
Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen.